Rückzahlungsfähige Versicherung (nach § 4 VVG-InfoV): Produktinformationsblatt
Ihrem Vertrag liegen die den Versicherungsbedingungen (Stand: März 2013) aufgeführten Bedingungen zugrunde.
1. Um welche Versicherungsart handelt es sich bei Ihrem Vertrag?
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Kombination aus einer Stopp-Loss-Versicherung und einer Deductible-Buyback-Versicherung.
Unter „Stopp-Loss-Versicherung“ versteht man die Ausfallversicherung, die greift, wenn der Gruppentopf leer sein sollte. Unter „Deductible Buyback Versicherung“ versteht man das Gruppen-Prinzip von Friendsurance, das ermöglicht, dass man bei Schadensfreiheit einen Teil seiner Versicherungsbeiträge als Bonus erhalten. Damit die Nutzung des Gruppen-Prinzips möglich wird, wird eine Selbstbeteiligung in den Versicherungsvertrag aufgenommen bzw. die bestehende Selbstbeteiligung erhöht. Die höhere Selbstbeteiligung geht mit einem deutlich niedrigeren Versicherungsbeitrag einher. Die Differenz zwischen dem alten Versicherungsbeitrag und dem mit höherer Selbstbeteiligung fließt in die Gruppenkasse und ermöglicht später die Bonusauschüttung bei Schadensfreiheit. Der Versicherte, der das Gruppen-Prinzip nutzt, zahlt weiterhin den Beitrag ohne bzw. mit niedriger Selbstbeteiligung. Dafür muss er die neue Selbstbeteiligung im Schadensfall nicht selbst bezahlen, denn diese wird aus dem Gruppentopf beglichen.
2. Welche Risiken sind versichert (Versicherungsfall) und welche nicht?
Abgedeckt werden 2 Arten des Risikos:
Abgedeckt wird zum einen das Risiko der einzelnen Versicherten, die sich über die von der
Alecto GmbH betriebenen Plattform www.friendsurance.de untereinander verbinden und im
Schadensfall gegenseitig unterstützen: Wenn der Versicherte auf der Plattform
www.friendsurance.de durch wirksam eingegangene Beistandsverpflichtungen Zahlungen leisten muss,
dann ist von diesem Versicherungsvertrag folgender Betrag abgedeckt: Abgedeckt ist die dem
Versicherten pro Jahr zur Verfügung stehende Bonussumme abzüglich des Betrages der aus
diesem Versicherungsvertrag zu zahlenden Prämie, abzüglich der zu leistenden
Beistandsverpflichtungen, die auf der Plattform www.friendsurance.de wirksam
eingegangen wurden (Stopp-Loss-Versicherung).
Unter „Bonussumme“ versteht man die Bonusauschüttung, die sich aus der Differenz zwischen dem alten Versicherungsbeitrag und dem mit höherer Selbstbeteiligung ergibt, abzüglich aller Beistandszahlungen im Rahmen des Gruppen-Prinzips. Umfassende Informationen dazu finden Sie in der Beistandserklärung.
Abgedeckt wird zum anderen das Risiko, das der einzelne Versicherte dadurch hat, dass er einen Versicherungsvertrag mit maximaler Selbstbeteiligung abgeschlossen hat. Abgedeckt ist die vom Versicherten gewählte Selbstbeteiligung soweit die Selbstbeteiligung nicht durch das Netzwerk des einzelnen Versicherten getragen wird (Deductible-Buyback-Versicherung). Der Versicherte wird so gestellt, als hätte er einen Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Umfassende Informationen über die in der Stopp-Loss-Versicherung versicherten und nicht versicherten Risiken können Sie dem Bedingungswerk entnehmen.
3. Wann und in welcher Höhe ist der Beitrag zu zahlen und welche Folgen haben eine unterbliebene oder verspätete Zahlung?
Für die Stopp-Loss-Versicherung beträgt Ihr zu zahlender Beitrag pro Jahr 2,00 € für die Absicherung im Bereich Haftpflicht- und Hausratversicherung, 4,00 € im Bereich Rechtsschutzversicherung, 4,00 € im Bereich Kfz-Teilkaskoversicherung und 7,50 € im Bereich Kfz-Vollkaskoversicherung. Die Prämienleistung (Erstzahlung und Folgebeiträge) dieses Teiles des Versicherungsschutzes wird verrechnet mit dem Bonusbetrag, den der Versicherte durch die Verknüpfung mit anderen Nutzern auf der Plattform www.friendsurance.de erhält. Ist ein anderer, späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und die Frist von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines abgelaufen, so ist die Prämie unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Für die Deductible-Buyback-Versicherung beträgt der zu zahlende Beitrag pro Jahr die Differenz zwischen der Jahresprämie der vom Versicherten gewählten Versicherung, wenn er sie ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hätte, zu der Jahresprämie mit der vom Versicherten gewählten Selbstbeteiligung. Der Preis reduziert sich mit Aufbau einer Gruppe, die der Schlüssel zum Bonus ist. Der aktuelle Preis ist auf der Rechnung ausgewiesen und findet sich auch im Account des Versicherten.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist sofort nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Alle folgenden Beiträge sind jeweils jährlich zum Monatsersten zu entrichten.
Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung, es sei denn, Sie haben alles getan, damit die Zahlung rechtzeitig erfolgen kann.
Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten.
Ist ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig beglichen, erhalten Sie eine Mahnung mit der Aufforderung, den offenen Folgebeitrag innerhalb von mindestens 2 Wochen zu begleichen. Wird der Folgebeitrag auch innerhalb dieser Frist nicht gezahlt, werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei und können den Vertrag kündigen.
Umfassende Informationen zum Beitrag und dessen Zahlung entnehmen Sie dem Bedingungswerk.
4. Sind Leistungsausschlüsse vereinbart?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schadensersatzansprüche, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von einer versicherten Person herbeigeführt wurden.
Umfassende Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie dem Bedingungswerk.
5. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?
Keine
6. Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, auch wenn noch keine Ansprüche Dritter erhoben wurden. Unabhängig davon sind Sie verpflichtet, bei Eintritt des Schadensereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Die Verletzung dieser Pflichten kann – abhängig vom Grad des Verschuldens – zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihrer Leistungsansprüche führen.
Umfassende Informationen zu den Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) bei Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen Sie dem Bedingungswerk.
7. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings entfällt Ihr Anspruch auf Leistungen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Vertrags, die spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen muss. Darüber hinaus endet der Versicherungsschutz automatisch, wenn Sie am Ende des Versicherungsjahres keinen Versicherungsvertrag mit Schadensfrei-Bonus mehr haben.
Unter „Schadensfrei-Bonus“ versteht man die Möglichkeit, mit Friendsurance bei Schadensfreiheit einen Teil der Versicherungsbeiträge als Bonus erhalten.
Umfassende Informationen zum Beginn und Ende des Versicherungsschutzes entnehmen Sie dem Bedingungswerk.
8. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Der Vertrag kann von Ihnen durch Kündigung beendet werden. Diese hat 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich an die Megara GmbH (Friendsurance) zu erfolgen. Darüber hinaus ist die Kündigung auch nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich: Sie können innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung bzw. – im Falle eines Rechtsstreits – nach Beendigung desselben auch mit sofortiger Wirkung kündigen.
Sie können diesen Versicherungsvertrag nur für die Stopp-Loss- und die Deductible-Buyback-Versicherung gemeinsam und nicht einzeln beenden.
9. Wie kann der Versicherer den Vertrag beenden?
Der Vertrag ist durch den Versicherer nach einem Schadensfall und nur im Ganzen kündbar. Darüber hinaus ist der Vertrag durch den Versicherer mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf des Vertrages kündbar.
Umfassende Informationen zur Beendigung des Versicherungsschutzes entnehmen Sie dem Bedingungswerk.
Beiblatt
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass das Versicherungsunternehmen bzw. die Bevollmächtigte im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- /Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherungsunternehmen übermittelt und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherungsunternehmen. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss (mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen), auf Wunsch auch sofort, überlassen wird.
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt, nachdem der Versicherte den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: support@friendsurance.de oder Megara GmbH (Friendsurance), Mehringdamm 32, 10961 Berlin oder 0800 – 098 53 00
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Die bereits gezahlte Prämie wird dem Versicherten zurückerstattet, wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Auf das Recht, den Teil der Prämie einzubehalten, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, wird verzichtet. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.