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Sie schließen eine neue Rechtsschutz-versicherung ab, direkt mit Schadensfrei-Bonus. Sprechen Sie dazu mit unseren Beratern. Versicherungsexperten suchen für Sie die besten Angebote heraus.
Sie bleiben bei Ihrer Versicherung und erhalten jährlich einen Schadensfrei-Bonus. Das geht bereits bei sehr vielen Versicherungen. Wir prüfen, ob es auch bei Ihrer Versicherung klappt. Wir können Ihre Versicherung nur dann auf Schadensfrei-Bonus prüfen, wenn wir Ihr Makler werden. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Zusatzkosten.
Zusammen mit Ihrer Versicherung prüfen wir, ob Ihr Rechtsschutz-Tarif um den Schadensfrei-Bonus ergänzt werden kann. Wenn es soweit ist, fragen wir Sie erneut nach Ihrer Erlaubnis. Erst mit Ihrer Zustimmung passen wir Ihren Tarif an. Sie zahlen weiterhin nur den Versicherungsbeitrag, den Sie auch vorher gezahlt haben. Auch die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung bleiben unverändert.
Können Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung einen Schadensfrei-Bonus bekommen? Wir prüfen das für Sie. Das können wir (aus rechtlichen Gründen) jedoch nur tun, wenn Sie uns als Ihren Makler beauftragen. Das geht in einem der nächsten Schritte. Erst dann können wir mit der Versicherung sprechen.
Für Sie ist unser gesamter Service frei von Zusatzkosten. Für die Betreuung der Versicherungsverträge erhalten wir von vielen Versicherungen eine marktübliche Vergütung.
Allgemein gilt: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn der Streitfall vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Daher haben fast alle Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht für juristische Streitigkeiten eintritt. Das heißt, dass die Versicherung auch nicht direkt bei Abschluss greift. Für Versicherungsnehmer bedeutet das also, dass es nicht ausreicht die Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn sich der Rechtsstreit bereits anbahnt oder der Konfliktfall schon eingetreten ist. Denn dann übernimmt der Versicherer keinerlei Kosten. Mehr Infos zu den einzelnen Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen, finden Sie in unserem Blogartikel.
Manchmal kann es schwer sein als Laie zu erkennen, wann eine Rechtschutzversicherung und wann eine Haftpflichtversicherung gefragt ist. Ein Beispiel: Haben Sie einen Verkehrsunfall und wollen als Opfer Schadensersatz einklagen, so ist das ein Fall für die Rechtsschutzversicherung. Ist es aber umgekehrt und Sie wollen Schadensersatzansprüche abwehren, so greift hier meist die Haftpflichtversicherung, die dann quasi als Ihre private Rechtsschutzversicherung agiert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, bei welcher Versicherung Sie einen Schaden melden sollen, fragen Sie am besten einen Berater.
Besondere Berufe, wie die von Ärzten, Steuerberatern, Anwälten und Soldaten benötigen aufgrund ihres Standes und den damit verbundenen Vorschriften häufig einen speziellen Schutz. Zum Beispiel müssen Ärzte Ihre Praxis anders versichern, da es sich in der Regel nicht um eine “Firma” im klassischen Sinne handelt, oder haben Schadensersatzklagen als Folge eines Behandlungsfehlers zu fürchten. Für die speziellen Belange solcher Berufsgruppen bieten Versicherer Standes-Rechtsschutz-Bausteine an, die in die Police integriert werden können.
Eine weltweite Rechtsschutzversicherung lohnt sich für alle, die sich des Öfteren außerhalb der EU aufhalten, da die gängigen Tarife meist nur innerhalb der europäischen Union greifen. Werden Sie beispielsweise im nicht-europäischen Ausland angeklagt, ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung mit weltweitem Schutz notwendig, um einen Anwalt und alle weiteren Kosten nicht selbst bezahlen zu müssen. Wichtig: Die Versicherung interessiert hierbei nicht der Ort des Rechtsfalls, sondern aus welchem Land die Klage kommt, bzw. in welchem Land Ihre Klage eingereicht wird.
Für Beamte gibt es häufig günstige Rechtsschutztarife, da diese Berufsgruppe ein geringeres Risiko für die Versicherung darstellt. Allerdings reicht es für Angestellte in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nicht nur eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese greift für Beamte nur in Bezug auf dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche, wie Gehalts- oder Urlaubsfragen. Alles, was mit dem Beenden oder Fortsetzen der beamtlichen Tätigkeit zu tun hat, fällt unter das Disziplinarrecht, weshalb hierfür ein Disziplinarrechtsschutz-Baustein hinzugefügt werden sollte.
Es gilt bei einigen Leistungen eine Wartezeit, in der die Versicherung noch nicht einspringt.
Hier erfahren Sie, was eine Rechtsschutzversicherung absichert und in welchen Situationen Rechtsbeistand notwendig ist.
Sie fragen sich, was man als Mieter eigentlich darf und was der Vermieter einschränken kann?
Im Schadensfall ist es manchmal nicht leicht einzuschätzen, wann dieser gemeldet werden muss und ob es sich überhaupt um einen Rechtsfall handelt. Wenn Sie, zum Beispiel, das Wasser laufen lassen und die unter Ihnen befindliche Wohnung einen Wasserschaden erleidet, wissen viele nicht, ob dies ein Fall für die Hausrat-, die Haftpflicht- oder die Rechtsschutzversicherung der Parteien ist. Allgemein gilt aber, dass die Rechtsschutzversicherung immer dann informiert werden sollte, wenn Sie Ihr Recht einfordern wollen, wenn Sie angeklagt werden oder vermuten in kürze unter Anklage zu stehen.
Ob Sie selbst einen Anwalt aufsuchen können oder Ihnen einer von der Versicherung zugewiesen wird, hängt von Ihrer Police ab. Im weiteren Verlauf müssen Sie nicht mehr viel tun. In der Regel, reicht Ihr Anwalt alle Rechnungen und zum Rechtsstreit zweckdienlichen Dokumente für Sie bei der Versicherung ein. Diese übernimmt dann die entsprechenden Kosten.
Attraktive Anlagemöglichkeiten die einen hohen Gewinn versprechen, entpuppen sich plötzlich als verlustbringende Investition. Da Sie dabei hohe Summen verloren haben, wollen Sie den Finanzberater verklagen, der Ihnen das Produkt verkauft hat. Aber Achtung! Nicht jede Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt (in der Leistung Schadensersatz-Rechtsschutz) die Kosten die sich aus einem Rechtsstreit wegen einer Kapitalanlage ergeben. Lesen Sie genauestens in Ihren Versicherungsbedingungen nach. Die meisten Versicherer schließen in diesen Fällen eine Leistung aus, da nicht vorhersehbar ist, welche Ausmaße so ein Verfahren annehmen könnte.
Selbstständige haben andere juristische Probleme zu fürchten als Arbeitnehmer, da es schnell zu Auseinandersetzungen mit Angestellten, dem Finanz- oder dem Ordnungsamt kommen kann. Zum Beispiel wenn Sie ein Café betreiben und Tische und Stühle rausstellen, hierfür aber eigentlich keine Genehmigung haben, oder wenn ein Konkurrent Ihnen vorwirft gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Da die Berufs-Rechtsschutzversicherung in erster Linie die Interessen der Arbeitnehmer schützt, sollten Selbstständige und Freiberufler über eine Gewerbe-Rechtsschutzversicherung mit integrierter Privat-Rechtsschutzversicherung nachdenken.
Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden. Anwalts- und Gerichtskosten können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und werden angeklagt oder möchten Ihr Recht durchsetzen, müssen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Kosten alleine tragen – egal ob Sie im Unrecht, oder im Recht sind. Die Rechtsschutzversicherung sichert Sie für solche Fälle ab und ermöglicht es Ihnen, Ihr Recht einzufordern.
In einem Familientarif sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Dabei gilt aber als Voraussetzung, dass diese keine eigenen Einkünfte durch eine dauerhafte, berufliche Tätigkeit haben. Eine Ausbildungsvergütung gehört nicht dazu und stellt daher kein Problem dar. Wer aber während des Studiums berufstätig ist und ein regelmäßiges Gehalt von mehr als 450 Euro im Monat bezieht, muss sich selbst versichern. Ehe- oder Lebenspartner sind durch einen Familientarif ebenfalls geschützt. Achtung: Eine Familien-Rechtsschutz gilt nicht für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ist Ihr Kind beispielsweise in einen Unfall verwickelt und ergibt sich daraus eine Rechtsstreitigkeit, so übernimmt das die elterliche Rechtsschutzversicherung meist nicht. Daher kann es sich besonders für Kinder mit Führerschein lohnen, eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Tipp: Oftmals lohnt es sich beim Versicherer ein Angebot für eine Weiterversicherung einzuholen, die wirksam wird, sobald das Kind nicht mehr in der Familien-Police mitversichert ist.
Diese Kosten werden übernommen
• Strafzahlungen und Bußgelder, die Sie womöglich nach verlorenem Prozess zahlen müssen.
• Wenn Sie klagen möchten, aber nach Einschätzung der Versicherung keine Aussicht auf Erfolg haben.
• Für Taten, die Sie mit Vorsatz, also absichtlich, begangen haben.
• Verstöße gegen Halt- und Parkverbote, da hier der Streitwert meist nicht im Verhältnis zum Aufwand und den entstehenden Kosten steht.
• Rechtsstreite im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, welches Ihre Rechte an einem Werk, das Sie geschaffen haben, schützt.
Die Versicherungssumme ist die Höchstgrenze, bis zu der eine Versicherung Kosten übernimmt. Häufig sind das 150.000 €, bis zu 1 Million €. Es gibt aber auch Verträge ohne Begrenzung der Versicherungssumme. Oftmals sind diese Verträge kaum teurer und bieten daher einen Vorteil. Welche Versicherungssumme für Sie die Richtige ist, sollten Sie mit einem Berater besprechen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen folgende Ausgaben. Jeder Versicherungstarif hat jedoch seine eigenen Bedingungen.
• Anwalts- und Gerichtskosten
• Gebühren für Zeugen, beispielsweise Transport- und Übernachtungskosten, wenn diese zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen werden.
• gerichtlich bestellte Sachverständige, die Gutachten anfertigen. Außerdem deckt die Versicherung die Vorauszahlungen für Gutachten (jedoch ausschließlich gerichtlich angeordnete).
• Eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt außerdem oft die Mediation, also einen unparteiischen Streitschlichter, der Ihnen hilft eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden.
• Zinslose Darlehen für Strafkautionen im Ausland. Sie waren im Ausland in einen Unfall mit verwickelt bei dem es Verletzte gab. Dann müssen Sie meist mit der Hinterlegung einer Strafkaution rechnen, damit die Strafverfolgung nach der Zahlung einer bestimmten Geldsumme eingestellt wird.
• Vollstreckungskosten, sind alle Kosten, die entstehen wenn sich jemand weigert einem Urteil nachzukommen. Zum Beispiel wenn eine Strafzahlung nicht beglichen wird oder ein Mieter trotz Gerichtsbeschluss nicht ausziehen will, fallen Vollstreckungskosten in Form von Verwaltungs- und Räumungsgebühren an.
• Kosten des Prozessgegners bei einer Niederlage vor Gericht. Dabei handelt es sich überwiegend um die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie geklagt aber den Fall verloren haben. Dann muss der Gegner keine Kosten tragen, während Sie sowohl Ihre eigenen, als auch dessen Kosten übernehmen müssen.
Wie auch bei jeder anderen Versicherung, kann es sein, dass ein Versicherer Sie nicht unter Vertrag nehmen möchte. Bei der Rechtsschutzversicherung ist das am ehesten bei Neuabschluss der Fall, wenn Sie in der Vergangenheit mehrere Schäden hatten. Hier gilt eine Faustregel von 2 Schäden in den letzten 3 Jahren, die aber je nach Schadenshöhe und Versicherer variiert. Zudem hat jede Versicherung das Recht nach jedem von Ihnen gemeldeten Schaden, Ihnen den Schutz zu kündigen. Wenn Sie also häufiger kleine Schäden melden, könnte das zu einer Kündigung führen.
Tipp: Integrieren Sie einen kleinen Selbstbehalt
Eine kleine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro macht bei einer Rechtsschutzversicherung durchaus Sinn. Hintergrund ist der, dass Sie durch einen geringen Selbstbehalt nicht so schnell versucht sind, jede Auseinandersetzung gerichtlich austragen zu wollen. Denn kündigt Sie Ihre Versicherung nach zu vielen gemeldeten Schadensfällen, so ist es oft schwer eine neue Versicherung zu guten Konditionen zu finden.
• Insolvenzverfahren, bei dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
• Enteignungsverfahren sind zwar selten, kommen aber vor, wenn der Staat zum Allgemeinwohl beispielsweise eine Straße bauen möchte und zu diesem Zweck ein Grundstück enteignet, weil sich der Eigentümer des Grundstücks weigert zu verkaufen.
• Asylrechtsverfahren, da beispielsweise Ihr Asylantrag ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt wurde.
Warum übernimmt die Rechtsschutzversicherung all diese Kosten nicht? In diesen Fällen kann oft der Ausgang und die Höhe der entstehenden Kosten nicht abgeschätzt werden und dieses Risiko ist den Versicherungen zu hoch.
Sie sollten überprüfen, ob durch Ihre Mitgliedschaft in einem Verein, einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft vielleicht schon manche Lebensbereiche abgedeckt sind. Das kann zum Beispiel im Arbeits- oder Berufsrecht häufig der Fall sein, wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Auch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, wie dem ADAC, deckt vielleicht schon viele wichtige Punkte ab und macht dadurch womöglich eine zusätzliche Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Sie überflüssig.
Wenn Sie sich keine Rechtsschutzversicherung leisten können und in einen Rechtsstreit geraten, müssen Sie nicht automatisch alles aus eigener Tasche bezahlen. Die sogenannte Prozesskostenhilfe soll die Rechtsschutzgleichheit eines Landes sicherstellen und kann beim Staat beantragt werden. Sie übernimmt dann ähnliche Kosten wie eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings ist die Prozesskostenhilfe ausschließlich innerhalb der EU möglich. Sollten Sie also jemanden in den USA oder in Asien verklagen wollen, können Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen und müssen alles selbst zahlen. Achtung: Die wirtschaftliche Bedürftigkeit, was die Hauptvoraussetzung für Prozesskostenhilfe ist, wird von Fall zu Fall geprüft und muss von Ihnen klar belegt werden. Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, dann ist es wahrscheinlich, dass Ihnen auch Prozesskostenhilfe gewährt wird.
Nach dem Baukasten-Prinzip kann sich jeder Versicherte grundsätzlich den Schutz zusammenstellen, den er braucht. Sie können meist aus vier Bausteinen auswählen. Manche Versicherer bieten noch andere als die standardmäßigen vier Bausteine an. Was jeder Baustein bietet, sehen Sie weiter unten in den einzelnen Leistungen.
Die 4 Standard-Bausteine und was in jedem Baustein steckt
Für die Durchsetzung rechtlicher Interessen aus dem täglichen Leben.
• Schadensersatz-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz